Sachkundenachweis - NÖ Hundehaltegesetz

 

Seit Juni 2010 gilt in Niederösterreich die neue Verordnung der Landesregierung zum Hundehaltegesetz.In diesem ist nun genau geregelt welche Hundereassen davon betroffen sind:

§2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential folgende Rassen:

American Staffordshire Terrier
Bandog
Bullterrier
Dogo Argentino
Pitt Bull
Rottweiler
Staffordshire Bullterrier
Tosa Inu

Die Verordnung gilt auch für Mischlinge der genannten Rassen. (Auch wenn eine nicht gelistete Rasse mit einer genannten Rasse gemischt wurde.)

Was beinhaltet der Sachkundenachweis?

Absolvierung des allgemeinen Teils (Theorie) der Ausbildung in der Dauer von mindestens 4 Stunden über das Wesen und Verhalten des Hundes.

Durchführung des praktischen Teils der Ausbildung in der Dauer von mindestens 6 Stunden über Leinenführigkeit, Sitzen, Freifolgen sowie den Stressfreien Umgang mit Ihrem Vierbeiner.

Auflistung der meistgestellten Fragen zur NÖ Sachkunde ( Hundeführschein )

 

Wie lange dauert der Kurs bis zur Prüfung?

In erster Linie hängt die Dauer vom Ausbildungsstand Ihres Hundes ab. In der Regel mindestens 10 Stunden eine Absolvierung eines Hauptkurses ( Frühjahr oder Herbst ) wäre jedoch anzuraten.

Kann man sich jederzeit Anmelden ?

Die Anmeldung kann bei jedem Trainer( siehe Trainerteam ) unserer Ortsgruppe erfolgen.

Wo absolviere ich die Prüfung ?

In unserer Ortsgruppe, momentan haben wir vom Land NÖ zwei Trainer die Berechtigt sind die Prüfung abzunehmen und den entsprechenden Befähigungsnachweis auszustellen. Hier finden Sie auch noch eine Übersichtsliste der Berechtigten Trainer von NÖ.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen ?

Die Kosten hängen stark von der Kurslänge ab, man kann diese jedoch mit 75 bis max. 110 Euro beziffern.

 


   
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